Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf. Vor Veröffentlichung von einem Anwalt prüfen lassen.
1. Leistung
Das Büro erbringt Buchführungshilfe im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG: Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, Ordnen von Belegen, laufende Lohnabrechnung, über die Software Leasy. Nicht geschuldet sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und steuerliche Beratung (§ 5 StBerG).
2. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde gibt Belege zeitnah und vollständig ab, beantwortet Rückfragen und benennt seinen Steuerberater. Die Verantwortung für die Buchführung bleibt beim Kunden (§ 238 HGB, § 146 AO).
3. Preise
Startpaket einmalig, danach Monatspakete nach Belegmenge laut Preisseite, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Belege über der Paketgrenze werden je Beleg abgerechnet. Rechnung monatlich, fällig innerhalb von 14 Tagen.
4. Laufzeit und Kündigung
Monatlich zum Monatsende kündbar, in Textform. Das Startpaket wird nicht erstattet. Nach Vertragsende erhält der Kunde einen vollständigen Export; die Belege bleiben für die gesetzliche Aufbewahrung abrufbar (§ 147 AO).
5. Haftung
Jede Vorerfassung wird vom Büro geprüft und freigegeben. Das Büro haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Pflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die fachliche Endabnahme obliegt dem Steuerberater des Kunden.
6. Datenschutz
Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Bestandteil des Vertrags ist.
7. Automatische Texterkennung und Verbindungen
Die automatische Vorerfassung von Belegen und Sprachnachrichten durch einen Dienstleister erfolgt nur mit gesonderter, jederzeit widerruflicher Zustimmung des Kunden; ohne sie erfasst das Büro von Hand, was länger dauern kann. Verbindungen zu anderen Diensten (etwa Lexware Office) richtet der Kunde selbst ein und kann sie jederzeit trennen; für die Dienste selbst gelten deren Bedingungen.
8. Zustimmung
Der Kunde bestätigt diese Bedingungen und die Datenschutzhinweise beim ersten Anmelden; Leasy speichert Zeitpunkt und Fassung. Ändert sich eine Fassung, wird die Zustimmung beim nächsten Anmelden neu eingeholt.
Platzhalter und offene Punkte vor Veröffentlichung mit dem Anwalt klären.